08.04.2010 00.35.32
Heinz:
olè Siggi. Ich hab' da schon mal etwas vorbereitet! ­ jetzt nur noch schnell auf CD getoastet-dann kann es schon losgegen.So ein paar kleine schrittchen sollten wir aber noch einstudieren.Sonst sieht der Tanz aus wie das Stiertreiben in Pamplona!!
11.04.2010 10.21.21
siggi:
wow, heinzi!warst ja richtig fleißig!da muss ich mir ja schon mal überlegen, was ich genau anziehe!!jetzt brauchen wir nur noch einen termin!vielleicht am freitag?!
12.04.2010 00.22.49
Heinz:
Ola, Siggi.Leider noch nicht fleißig genug.Ob ich bis Freitag (16.4.?) fertig werde?Werde mich auf diesem Wege melden.Hasta la vista,Baby
13.04.2010 13.51.00
siggi:
ja, ich meine diesen freitag!haha, das wird ein spass!!!!ich hoffe bis dann!
15.04.2010 00.16.12
Heinz:
ts ts ts, das die Jugend von heute so ungeduldig ist.....Wie bereits geschrieben: an diesem Freitag werde ich es nicht schaffen. muss noch basteln! nicht an den schritten (an denen auch). nein - an der CD.
15.04.2010 16.48.53
siggi:
haha!kann jetzt sowieso nicht!cheffe hat mich freitag spät eingeteilt!!super!!und nächste woche dienstag und mittwoch frei!yippie!!! ­
28.04.2010 18.31.00
marc:
könnt mir jemand sagen ob ich auch mit 16 in den Pub komme ?
29.04.2010 00.04.09
Heinz:
Jugendschutzgesetz­1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 2
29.04.2010 00.05.19
Heinz:
23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet
29.04.2010 00.06.05
Heinz:
werden
29.04.2010 11.20.07
marc:
hmm also es ich dürfte bis 12uhr rein? wäre es den möglich das man länger bleiben darf wenn eine volljährige(18 J.) person sich als aufsichtsperson zur verfügung stellt ?
30.04.2010 08.53.25
Rainer:
Hallo Marc: Du kommst zwar in den Pub rein, mußt aber bereits um 22 Uhr gehen, auch wenn Du nach Gesetz bis Mitternacht bleiben DÜRFTEST... Ist halt so: Unter 18 ab 10 Schluß. Auch wenn ein Volljähriger dabei ist. Ausnahme (vielleicht: Deine Eltern)
01.05.2010 14.05.59
Heinz:
Hi Rainer, wieso ist denn 'update' verlinkt? Und wieso erscheint dort mein Name?
01.05.2010 14.08.54
Heinz:
Also-die Änderungslegende hab' i c h mir nicht gewünscht!?!Ich vertraue Deiner Pflege und Hege des Internetauftritts des Pogs'
01.05.2010 14.32.45
Heinz:
Oder...warte mal: wenn die Sache mit dem 'update' meine Idee war...klingt trotzdem nicht schlecht.jetzt braucht man nicht planlos auf der Seite rumklicken, sondern kann sich aufs wesentliche beschränken ­
02.05.2010 16.27.01
Rainer:
Ja Heinz, Ehre wem Ehre gebührt!
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